Friedhöfe
Die letzte Ruhestätte
Ort des Friedens
Tote zu begraben ist eines der überlieferten „Werke der Barmherzigkeit“. Schon seit jeher gehört es zu den wichtigsten Aufträgen der Kirche, Verstorbene zu bestatten. Dabei geht es um mehr als eine bloße Ehrerweisung oder einen symbolischen Abschied. Für Christen ist das Begräbnis Verstorbener vor allem Ausdruck des Glaubens an den Übergang in ein neues, ewiges Leben. Der Dichter Christian Fürchtegott Gellert (1715-1769) hat das prägnant in einem Lied zum Ausdruck gebracht:
„Jesus lebt! Mit ihm auch ich.
Tod, wo sind nun deine Schrecken?
Jesus lebt und wird auch mich
Von den Toten auferwecken.
Er verklärt mich in sein Licht;
dies ist meine Zuversicht.“
Das bayerische Bestattungsgesetz gibt klare Regeln für das Begräbnis vor (vgl. BestG Art. 1). So besteht grundsätzlich eine Bestattungspflicht auf einem Friedhof, entweder in der Form einer Erdbestattung (Beisetzung des Sarges) oder einer Feuerbestattung (Einäscherung und Beisetzung der Urne nach der Kremation). Die Verantwortung für den Unterhalt eines Friedhofes liegt zuerst bei der Gemeinde. Aber auch Kirchen und Religionsgemeinschaft können eigene Friedhöfe unterhalten.
In Lenggries gibt es beides: Der Waldfriedhof wird von der Gemeinde Lenggries unterhalten, der Friedhof rund um die Pfarrkirche von der Kirchenstiftung St. Jakob.