Liturgische Dienste
Zusammen Wirken
Ämter bei den liturgischen Feiern
Lektorinnen und Lektoren
In jedem Gottesdienst wirken Lektorinnen und Lektoren mit. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Verkündigung des Wortes Gottes. In der Feier der Messe und der Wort-Gottes-Feier trägt sie/er aus der Heiligen Schrift die Erste und/oder die Zweite Lesung vor. Damit leiht sie/er sozusagen Gott ihre/seine Stimme. Weitere Aufgaben können der Vortrag der Fürbitten sein.
Die Ausbildung für diesen wichtigen Dienst erfolgt durch einen Lektoren-Grundkurs. Die Beauftragung erfolgt dann durch den Pfarrer. Falls Sie Interesse an diesem Dienst haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer
Beim Dienst der Kommunionhelferin/des Kommunionhelfers handelt es sich um einen außerordentlichen Dienst in der Liturgiefeier. Er dient bei Bedarf in der Messfeier der Unterstützung des Priesters bei der Austeilung der Kommunion. Ein besonderes Aufgabenfeld ist auch die Überbringen der Kommunion an Kranke und Alte, die nicht an der Feier der Liturgie in der Kirche teilnehmen können. Auch die Gestaltung eucharistischer Anbetungen kann zur Aufgabe der Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer gehören.
Für diesen Dienst ist eine Beauftragung durch den Erzbischof notwendig. Die Ausbildung erfolgt durch einen Kommunionhelferkurs. Das Mindestalter für diesen Dienst ist 18 Jahre. Falls Sie Interesse an diesem Dienst haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Gottesdienstbeauftragte und Wortgottesdienstleiter
Mitte und Höhepunkt des kirchlichen Lebens ist die Feier der Eucharistie am Sonntag. Es gibt jedoch noch weitere liturgische Feiern wie etwa Wort-Gottes-Feiern, Andachten oder Tagzeitenliturgie. Diese Feiern müssen nicht von einem Priester geleitet werden, sondern können auch von ehrenamtlichen Gottesdienstbeauftragten geleitet werden. Sie handeln einerseits aufgrund des gemeinsamen Priestertums, das ihnen als Getaufte und Gefirmte zukommt und ihnen das Recht und die Pflicht gibt, einander Gottes Wort zuzusprechen und voreinander als seine Zeugen zu wirken, und andererseits aufgrund der bischöflichen Beauftragung, die für die Ausübung des Dienstes notwendig ist.
In unserer Pfarrei gestalten ehrenamtliche Frauen und Männer als Gottesdienstbeauftragte vor allem Wort-Gottes-Feiern in den Senioren- und Pflegeheimen, aber auch Maiandachten oder Kreuzwegandachten in den Kirchen und Kapellen.
Für diesen Dienst sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Die Ausbildung erfolgt durch den zweitägigen „Grundkurs Liturgie“ und den „Aufbaukurs Liturgie“ (Praxistag). Für eine bischöfliche Beauftragung sind außerdem ein Lektoren- sowie ein Kommunionhelferkurs Voraussetzung. Die Ausbildng wird von der Abteilung Liturgie im Erzbischöflichen Ordinariat München verantwortet. Das Mindestalter für diesen Dienst ist 21 Jahre.
Falls Sie Interesse an diesem Dienst haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Kantorinnen und Kantoren
Kantorinnen und Kantoren sind bei der musikalischen Gestaltung der Liturgie nach heutigem Maßstab nicht mehr wegzudenken. Ihre Aufgaben sind u.a. das Anstimmen von Liedern und anderen Gesängen, die Führung des Gemeindegesanges, das Ausführen von Vorsängerteilen bei Wechselgängen und, als wichtigste und vornehmste Aufgabe, das Vortragen des Antwortpsalms nach der alttestamentlichen Lesung.
Der Dienst der Kantorin/des Kantors gehört zu den liturgischen Grunddiensten, die nach dem Messbuch bei keiner Eucharistiefeier fehlen dürfen. Meist wird dieser Dienst von den Organisten übernommen, die diese Aufgabe vom Orgelspieltisch aus übernehmen. Eigentlich aber sollte dieser Dienst im Altarraum sichtbar sein. Vor allem sollte der Psalm nach der Lesung vom Ambo aus vorgetragen werden.
Wenn Sie also Freude am Singen haben und sich vorstellen können, diesen Dienst gelegentlich in unseren Gottesdiensten zu übernehmen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kirchenmusiker auf.